Jan Böhmermann scheitert vor dem Bundesverfassungsgericht
Das Bundesverfassungsgericht hat die Verfassungsbeschwerde von Jan Böhmermann im Zusammenhang mit dem von ihm vor fast 6 Jahren veröffentlichten „Schmähgedicht“ nicht zur Entscheidung angenommen (BVerfG Beschluss v. 26.01.2022, Az.1 BvE 2026/19). Leider enthält der überaus kurze Beschluss keine Begründung. Es heißt darin lediglich, dass die Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen werde, „weil sie keine Aussicht auf Erfolg hat“. Damit bleibt es bei dem Urteil des OLG Hamburg, wonach Böhmermann 18 der 24 Zeilen seines gegen den türkischen Staatspräsidenten Recep Tayyip Erdogan gerichteten „Schmähgedichts“ nicht wiederholen darf.
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