Dr. Donata Störmer

Rechtsanwältin | Fachanwältin für Urheber- und Medienrecht

Donata arbeitet seit 2011 als Rechtsanwältin und ist seit 2018 Fachanwältin für Urheber- und Medienrecht.

Sie berät national und international tätige Unternehmen und Startups in allen Fragen des Marken-, Design-, Urheber- und Wettbewerbsrechts. Ihre Tätigkeit umfasst insbesondere die Beratung zum Schutz des geistigen Eigentums und des Know-hows. Zu ihren Tätigkeiten gehören außerdem die Verwaltung internationaler Schutzrechtsportfolios, die marken- und anmeldestrategische Beratung, die Gestaltung und Verhandlung von Lizenzverträgen und Abgrenzungsvereinbarungen, die Vertretung in Verfahren vor dem deutschen und dem europäischen Markenamt, die nationale und internationale, die gerichtliche und außergerichtliche Durchsetzung gewerblicher Schutzrechte sowie die Verteidigung gegen geltend gemachte Ansprüche wegen Schutzrechtsverletzung.

Ein weiterer Schwerpunkt ihrer Tätigkeit liegt auf dem Gebiet des Medien- und Entertainmentrechts. Hier berät Donata unter anderem Unternehmen und Persönlichkeiten aus der Musik-, Film-, Fernseh-, Werbe- und Unterhaltungsbranche sowie aus den Bereichen Kunst und Kultur. Zudem berät Donata Verlage, Unternehmen und Personen des öffentlichen Lebens in Fragen des Presse-/Äußerungsrechts, der Krisenkommunikation und des Reputationmanagements sowie bei der Gestaltung und Verhandlung komplexer Vertragsverhältnisse. Außerdem berät Donata Unternehmen und Startups im Datenschutzrecht.

Donata studierte Rechtswissenschaften mit medienrechtlichem Schwerpunkt an der Georg-August-Universität Göttingen und an der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster. Ihr Referendariat absolvierte sie am Kammergericht Berlin mit Anwaltsstation in New York. Anschließend promovierte sie im Kunstrecht und arbeitete promotionsbegleitend als Rechtsanwältin in der Kanzlei SKW Schwarz Rechtsanwälte in Berlin. Von 2012 bis 2015 arbeitete Donata als Rechtsanwältin in der internationalen Großkanzlei Hogan Lovells an den Standorten Hamburg und Tokio. Von 2015 bis 2021 war sie als Rechtsanwältin bei IRLE MOSER Rechtsanwälte tätig, zuletzt als Salary Partnerin.

Schwerpunkte:

  • Markenrecht
  • Urheber- und Medienrecht
  • Presse- und Äußerungsrecht
  • Wettbewerbsrecht
  • Designrecht
  • Datenschutzrecht
01.
Arbeitssprachen
  • Deutsch
  • Englisch
02.
CV
  • Seit 2021: angeschlossene Partnerin bei clover law
  • 2015 – 2021: Rechtsanwältin, zuletzt Salary Partnerin, bei IRLE MOSER Rechtsanwälte, Berlin
  • Seit 2018: Fachanwältin für Urheber- und Medienrecht
  • 2012 – 2015: Rechtsanwältin bei Hogan Lovells, Hamburg und Tokio
  • 2011 – 2012: Rechtsanwältin bei SKW Schwarz Rechtsanwälte, Berlin
  • 2011 – 2012: Promotion im Kunstrecht unter Betreuung von Prof. Dr. Thomas Hoeren, Westfälische Wilhelms-Universität Münster
  • 2008 – 2009: Wiss. Mitarbeit in der Kanzlei Hogan & Hartson Raue (heute Raue), Berlin
  • 2008 – 2010: Referendariat am Kammergericht Berlin mit Stationen u.a. an der Staatsoper Unter den Linden, bei SKW Schwarz Rechtsanwälte und in der Kanzlei Pryor Cashman in New York
  • 2006: Zusatzausbildung Informations-, Telekommunikations- und Medienrecht am Institut für Informations-, Telekommunikations- und Medienrecht, Münster
  • 2003 – 2008: Studium der Rechtswissenschaften an der Georg-August-Universität Göttingen und an der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster mit medienrechtlichem Schwerpunkt und wiss. Mitarbeit am Lehrstuhl von Prof. Dr. Thomas Hoeren
03.
Veröffentlichungen
  • Zur Pflicht zum Abdruck eines Nachtrags bei rechtmäßiger Verdachtsberichterstattung (BVerfG v. 2.5.2018 - 1 BvR 666/17), IP-Rechtsberater 2018, 170-172
  • Kein Eingriff in das postmortale Persönlichkeitsrecht durch Berichterstattung über Erkrankung (OLG Köln v. 30.11.2017 - 15 U 67/17), IP-Rechtsberater 2018, 152-153
  • Zuständigkeit nationaler Gerichte für Klagen wegen Verletzung der Persönlichkeitsrechte juristischer Personen im Internet (Schlussanträge des Generalanwalts Michal Bobek v. 13.07.2017 – Rs. C-194/16), IP-Rechtsberater, 2018, 101-102
  • Zu den Voraussetzungen des rechtlichen Interesses an einer Gegendarstellung im Falle eines aus dem Gesamtzusammenhang einer Presseberichterstattung abgeleiteten Eindrucks (OLG Dresden v. 24.10.2017 – 4 W 558/17), IP-Rechtsberater 2018, 31-32
  • Anm. zu LG Hamburg: Musikwerk wird durch Verbindung mit politisch rechtem Text unzulässig beeinträchtigt, GRUR-Prax 2017, 263
  • Abspielen eines Liedes auf Wahlkampfveranstaltung (Entscheidungsbesprechung zum Urteil des OLG Jena zum Urteil v. 22.04.2015 - 2 U 738/14), GRUR-Prax 2016, 413
  • Das urheberrechtliche Entstellungsverbot im Umgang mit Originalwerken der bildenden Kunst, Dissertation, 2013, Peter Lang Verlag

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